Gesetze / Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen
10. BImSchV§ 5 Anforderungen an Biodiesel
Stand: 10.01.2020
Biodiesel darf nur dann gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen gegenüber dem Letztverbraucher in den Verkehr gebracht werden, wenn er den Anforderungen der DIN EN 14214, Ausgabe Mai 2019, genügt. Das gilt auch für Biodiesel als Zusatz zum Dieselkraftstoff.
Änderungsverlauf
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13.12.2019 Ausfertigung
§ 5 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Dezember 2019 (BGBl. I 2739)
BGBl. 2019 I S. 2739
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01.12.2014 Ausfertigung
§ 5 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. Dezember 2014 (BGBl. I 1890)
BGBl. 2014 I S. 1890
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